Dienstag, 21. Januar 2014

"Für Bildung und Selbständigkeit" Das St. Galler Tagblatt zeigt sich einmal mehr lernresistent

Wir machen uns selten Gedanken über Begriffe, die wir im Alltag verwenden. Es wäre ja auch übertrieben, über jeden Begriff zu philosophieren, bevor wir ihn aussprechen. Und doch drücken wir durch die Verwendung oder Nicht-Verwendung mancher Begriffe bestimmte Haltungen aus, denen wir uns bewusst sein sollten! 




Die Bezeichnung "taubstumm" wird von gehörlosen Personen als diskriminierend empfunden, weil der Wortteil "stumm" eine negative Konnotation enthält und gegen gehörlose Personen in der Bedeutung von „dumm“ oder „unfähig“ gehandhabt wird. Gehörlose erachten Sprechfähigkeit weniger wesentlich als Kommunikationsfähigkeit, um mit „stumm“ bezeichnet zu werden. Sie können kommunizieren, ob in Gebärdensprache oder in Lautsprache. Daher wollen gehörlose Menschen entweder mit „gehörlos“ oder „taub“ bezeichnet werden.

Leider ist diese Botschaft beim St. Galler Tagblatt noch immer nicht angekommen, obwohl ich die Zeitung bereits mehrmals darauf hingewiesen habe, dass das Wort "taubstumm" nicht erwünscht ist und sehr leicht ersetzt werden kann.





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