"Filmpiraterie ist strafbar, Raubkopierer können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Darauf verweist die Kinoindustrie nur allzugerne und klagt, wegen Raubkopien verliere sie mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr."Kernige Aussagen sind beliebt. Da macht es nichts aus, wenn völlig falsche und dem schweizer Rechtsystem widersprechende Aussagen verbreitet werden. Der Autor Philippe Reichen (phr) hat sich nicht mal die Mühe gemacht, die Aussage in Anführungszeichen zu setzen.
"Filmpiraterie" ist kein Straftatbestand. Es gibt den Begriff "Filmpiraterie" überhaupt nicht in unserem Justizsystem.
Was es gibt, sind Urheberrechtsverletzungen. Das Urheberrecht fällt aber unter das Privat- und nicht das Strafrecht. Urheberrechtsverletzungen werden also nur privatrechtlich und nicht strafrechtlich verfolgt.
Dazu kommt, dass erst die Verbreitung dieser Aufnahmen verfolgt werden könnte. Für das Anfertigen der Aufnahmen könnte man also höchstens aus dem Kinosaal geschmissen werden.
Nicht, dass jetzt jemand meint, ich würde Bootlegs (sogenannte Screener) befürworten. Diese sind meist jedoch von so abartig schlechter Qualität, dass man beim Anschauen Kopfschmerzen bekommt. Verwackelt, schlechter Kontrast, schlechter Ton mit Nebengeräuschen, Leute, die durchs Bild wandern usw.
Das will man sich kaum antun. Brauchbare Bootlegs werden bei leerem Kinosaal direkt aus dem Vorführraum heraus gemacht (kleiner Paralaxenfehler) und der Ton wird direkt per Line-Eingang aufgenommen...
"Um das zu verhindern, greift sie zu allerhand Mitteln. Journalisten, die Filme vor dem Kinostart visionieren dürfen, um später darüber zu schreiben, müssen vor dem Betreten des Kinosaals ihre Handys abgeben"Bandwurmsatz. Ansonsten nur zum Inhalt: Die Medienindustrie möchte, dass die Journalisten positiv berichten und drangsaliert die Leute dann als wären sie Verbrecher. Unter gutem Marketing verstehe ich etwas anderes. Kein Wunder, dass immer mehr Kunden weglaufen!
Andererseits ist das dieselbe Industrie, die in regelmässigen Abständen wieder neue Rekord-Eröffnungstage vermeldet. Da darf sich jeder selbst ausdenken, was denn nun Sache ist.
"Das gilt auch für 3D-Filme. Der Haken ist nur: 3D-Filme lassen sich nicht einfach so filmen und später mit einer entsprechenden Brille anschauen."Man nehme eine Videokamera (oder ein Handy) und einen Polfilter. Schon kann man den Film wenigstens in 2D aufnehmen.
Man nehme 2 Kameras und 2 um 90° gegeneinander verdrehte Polfilter, und schon hat man die Informationen für beide Augen die man nur noch mit (legal verfügbarer) Software wieder zu einem 3D-Film zusammensetzen muss. Oder man nimmt gleich eine der bereits verfügbaren 3D-fähigen Kameras und rüstet diese mit Polfiltern aus. Damit spart man sich sogar den Aufwand der Synchronisation der beiden Perspektiven.
Es ist eine Sache von wenigen Minuten, sich eine entsprechende Ausrüstung zu basteln. Polarisationsfilter kauft man entweder im Fotogeschäft (teuer), beim Laser-Spezialisten (sehr teuer) oder man schnipselt 2 runde Scheibchen aus der Polfilterfolie eines defekten LC-Displays (fast gratis).
"Und sollte dereinst eine 3D-Raubkopier-App angeboten werden, wäre diese schneller aus dem Verkehr gezogen, als Cowboy Lucky Luke seinen Colt ziehen kann."Eine App braucht man dafür nicht (iPhonebenutzer? Brauchen die für ALLES eine eigene App? ;-)). Eine App würde auch nichts nützen. Denn die Polarisations-Information geht auf dem Sensor der Kamera verloren. Das schnelle "Aus-dem- Verkehr-ziehen" einer Software ist immer noch der Traum der Medienindustrie.
Es hat sich zum Glück gezeigt, dass das in Zeiten des Internet ein absolut hoffnungsloses Unterfangen ist. Millionen wurden bei diesen Versuchen in die Rachen der Anwälte geworfen.
Die Anwälte bleiben denn auch die einzigen, die von diesem Wahn der Medienindustrie profitieren. Bezahlen tut der Konsument.
Der Konsument bezahlt die Entwicklung der Kopierschutzsysteme, die verhindern, dass er einen Film, den er auf Bluray-Disk gekauft hat, auf eine DVD kopieren kann um sie z.B. auch auf einem 2. Fernseher oder im Ferienhaus ohne Blueray Player anschauen zu können.
Der Konsument bezahlt die Lobbyarbeit der Medienindustrie bei unserer Regierung, die dafür sorgt, dass dieses konsumentenfeindliche Verhalten auch noch durch das Gesetz gestützt wird.
Alles in allem besteht die einzige korrekte und nützliche Information in diesem Artikel in der Aussage, dass Journalisten beim Visionieren der Filme ihr Mobiltelefon abgeben müssen ... doch das allein ergibt halt noch keine Story.
Die haben echt schiss, dass jemand mit seinem Handy ein Screener macht? Es wird doch wohl eher so sein, dass die Handys eingezogen werden weil es die Journalisten nicht schaffen diese abzuschalten oder auf lautlos zu stellen ;)
AntwortenLöschenAusserdem, wie war das noch gleich mit der Untersuchung, welche gezeigt hat, dass regelmässige Kino.to Besucher auch gleichzeitig jene sind, welche überdurchschnittlich häufig ins Kino gehen? http://www.heise.de/tp/blogs/6/150152
Tja, die Film Industrie bekämpft ihre besten Kunden und sie wissen es auch. *Das* nenne ich eine verdrehte Welt :P
Meiner Meinung nach geht es vor allem darum, die haltlosen Behauptungen, die sie zu Marketingzwecken in die Welt stellen, zu untermauern. Wenn sie zugeben müssten, dass die wirklichen Probleme gar nicht die nicht lizenzierten Kopien sind, würde ein ganzes Kartenhaus zusammenfallen. Für die Politiker würde es viel schwieriger, ihre Geldgeber zu unterstützen. Die ganze verschäfung der Urheberrechts-Gesetze wäre plötzlich in Frage gestellt! Also muss man den Anschein aufrecht erhalten, dass das wirklich ein Problem ist. Od wo geht das medienwirksamer als bei den Journalisten selbst?
AntwortenLöschenBleibt ja noch zu bemerken, dass die Filme zu diesem Zeitpunkt meist längst im Netz kursieren...